Beitrags- und Leistungstabelle zur Satzung der Laboer Totenbeliebung von 1858

§1 Eintrittsgeld

Jedes Mitglied hat bei Aufnahme bzw. Abschluss des Versicherungsvertrages (Versicherungsverhältnis) ein Eintrittsgeld zu entrichten.

Das Eintrittsgeld ist altersabhängig und beträgt

Eintrittsalter
Eintrittsgeld in Euro
bis 28
0,00
bis 29
4,00
bis 30
11,00
bis 31
19,00
bis 32
27,00
bis 33
35,00
bis 34
44,00
bis 35
53,00
bis 36
62,00
bis 37
71,00
bis 38
81,00
bis 39
90,00
bis 40
100,00
bis 41
111,00
bis 42
121,00
bis 43
132,00
bis 44
143,00
bis 45
154,00
bis 46
166,00
bis 47
177,00
bis 48
189,00
bis 49
201,00
bis 50
213,00
bis 51
226,00
bis 52
238,00
bis 53
251,00
bis 54
263,00
bis 55
277,00
bis 56
289,00
bis 57
303,00
bis 58
315,00
bis 59
329,00

§2 Beiträge

Der monatliche Beitrag beträgt für jedes Versicherungsverhältnis von Beginn des 18. Lebensjahres bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres 0,70 Euro. Die Beiträge werden mit 8,00 Euro jährlich im Voraus bis zum 30.März jeden Jahres fällig. Mitversicherte Kinder sind bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres beitragsfrei.

§3 Sterbegeld

Das Sterbegeld beträgt vom Beginn des

1. Lebensjahres
108,50 Euro
6.Lebensjahres
163,00 Euro
11. Lebensjahres
217,00 Euro
18. Lebensjahres
580,00 Euro

§4 Mehrfachversicherungen

Mitglieder ab dem 18. Lebenjahr können bis zu fünf Versicherungsverhältnisse abschließen. Kinder sind nur einfach mitversichert.