Die Laboer Totenbeliebung ist ein kleiner Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, unterliegt der Aufsicht des Wirtschaftsministeriums, und wurde am 1.3.1858 von Einwohnern Laboes gegründet. Damit ist die Laboer Totenbeliebung der älteste noch existierende Verein in Laboe. Ziel und Zweck war es, im Sterbefall die Hinterbliebenen vor finanziellen Härten zu bewahren. Auch waren die männlichen Mitglieder verpflichtet, bei der Beerdigung, die damals noch in Probsteierhagen stattfand, den Sarg zu tragen. Die Bevölkerung war seinerzeit auf Unterstützung durch die Laboer Totenbeliebung angewiesen. Erst nach der Reichsgründung 1872 und der nachfolgenden Einrichtung von Krankenkassen wurde es besser, aber immer ist die Leistung der Laboer Totenbeliebung eine wesentliche Hilfe gewesen.

Heute zahlt die Laboer Totenbeliebung im Sterbefall ein Sterbegeld von bis zu 580 Euro an die Hinterbliebenen. Vor dem Hintergrund, dass nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform am 1.1.2004 das Sterbegeld der Krankenkassen abgeschafft wurde, gewinnt die Leistung der Laboer Totenbeliebung wieder an Gewicht, zumal bis zu fünf Versicherungsverhältnisse abgeschlossen werden können.

Neuaufnahmen sind gegen Zahlung eines Eintrittsgeldes vom 18. bis 59. Lebensjahr möglich.

Die Jahreshauptversammlung der Laboer Totenbeliebung findet immer am Aschermittwoch statt.

Werden Sie Mitglied in der Laboer Totenbeliebung.

Werben Sie auch in Ihrer Familie und Ihrem Freundeskreis für eine Mitgliedschaft in der Laboer Totenbeliebung.